Google Fonts Abmahnungen

25.10.2022


Google Webfonts Abmahnungen - so erreichen Sie DSGVO-Konformität

Sie betreiben eine Website und nutzen dynamisch eingebundene Google Webfonts? Wenn ja, laufen Sie Gefahr, diesbezüglich unangenehme Post via E-Mail zu erhalten. Vielen Website-Betreibern ist das bereits passiert. Diese Mails stammen angeblich von Privatpersonen, die Ihnen eine datenschutzwidrige Verwendung von Google Webfonts vorwerfen. Für dieses Vergehen erhalten Sie eine Abmahnung sowie unter Androhung rechtlicher Schritte zusätzlich eine Zahlungsaufforderung über 100 Euro. Es sind auch schon Fälle bekannt, bei denen diese Forderungen durch Anwaltsschreiben rechtlich untermauert werden sollen. Auch wenn es sich hierbei offensichtlich um eine standardisierte Masche handelt, sind viele Website-Betreiber verunsichert. Daran hat auch ein umstrittenes Gerichtsurteil aus München zur Nutzung von Google Webfonts einen erheblichen Anteil.

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Maximilian Belli
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Hintergrund:
Was sind dynamisch eingebundene Google Webfonts?

Bei Google Fonts handelt es sich um Schriftarten, die von Google bereits seit 2010 lizenzfrei und kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Zahlreiche Betreiber von Websites, Blogger oder zum Beispiel auch Webentwickler nutzen das Tool, binden die Schriftarten entsprechend ein und verpassen ihrer eigenen Seite auf diese Weise ein attraktives Erscheinungsbild. Lizenziert sind die angebotenen Schriftarten unter der SIL Open Font License 1.1 sowie der ebenfalls freien Apache-Lizenz. Dank der kostenlosen Nutzung und dem breit gestreutem Portfolio an Schriften, zählen die Google Webfonts längst zu den etabliertesten und beliebtesten Schriftarten im Netz.

Um Google Fonts zu nutzen, müssen sich die Anwender dabei nicht extra registrieren und auch keine persönlichen Daten frei- bzw. preisgeben. Die Schriftarten lassen sich dabei in der einfachsten Variante als so bezeichnete Code-Snippets direkt in Ihre Website oder in das jeweilige Stylesheet einbinden. Wenn dann ein User die zugehörige Webseite öffnet, werden die eingebundenen Schriftarten bzw. Daten automatisch vom Google-Server geladen. In der Regel funktioniert das sowohl reibungslos als auch schnell: Wahrnehmbare Verzögerungen im Hinblick auf den Seitenaufbau gibt es nicht.

Konkret:
Dies sind die Gründe für die aktuellen Google Fonts Abmahnungen

Binden Sie die Google Webfonts auf diese Weise in Ihre Website oder Ihren Blog ein, wird bei entsprechenden Seitenaufrufen sofort automatisch eine Verbindung zum Google-Netzwerk hergestellt. Diese dynamische Einbindung stellt die Voraussetzung dar, dass die jeweiligen Schriftarten überhaupt über den Browser geladen werden können. Das Problem dabei: Im Rahmen der Verbindungsaufnahme zum Google-Netzwerk werden Nutzerinformationen datenschutzwidrig an Google übertragen. Insbesondere die personenbezogene IP-Adresse ist hierbei der Stein des Anstoßes. Denn im Zuge des Verbindungsaufbaus werden persönliche Daten, wie zum Beispiel personenbezogene IP-Adressen, auch an die in den USA stehenden Google-Server weitergeleitet. Erschwerend kommt hinzu, dass es aufgrund erweiterter Zugriffsmöglichkeiten der US-Geheimdienste auf das übermittelte Datenmaterial von vorneherein an einem hinreichend großen Schutzniveau für personenbezogene Informationen mangelt.

Google Fonts Abmahnungen:
Androhung von gerichtlichen Auseinandersetzungen

Die aktuell kursierenden Schreiben bzw. Abmahnungen monieren inhaltlich dann auch eine datenschutzwidrige Verwendung von Google Webfonts. Nach aktuellem Kenntnisstand werden die Briefe immer im identischen Wortlaut von mindestens sechs verschiedenen Absendern an Betreiber von Websites und Blogs versandt. Neben Abmahnungen enthält ein solches Schreiben auch immer eine Zahlungsaufforderung über 100 Euro. Dabei drohen die jeweiligen Verfasser der Briefe an, dass die Betroffenen mit rechtlichen bzw. gerichtlichen Konsequenzen zu rechnen haben, sofern sie nicht die Abmahnungen sowie die gestellten Forderungen als Schadensersatz für die datenschutzwidrige Verwendung von Google Webfonts akzeptieren und die 100 Euro fristgerecht überweisen.

Abmahnungen und Schadensersatzforderungen beziehen sich auf ein aktuelles Urteil

Es ist nur allzu offensichtlich, dass es sich bei diesen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen um einen Versuch handelt, schnelles Geld unter dem Deckmantel von Datenschutzverletzungen zu machen. Dabei beziehen sich die Verfasser auch auf ein Urteil des LG München, was zusätzliche Brisanz in die gesamte Sachlage bringt. Denn am 20. Januar 2022 hat das Landgericht München I in einem Urteil festgestellt, dass es sich bei der Übermittlung einer IP-Adresse an Google durch eine Remote-Einbindung um eine Rechtswidrigkeit handelt. Geklagt hatte ein Website-Besucher, dessen IP-Adresse auf diese Weise an Google übermittelt wurde. Zusätzlich zu dieser Feststellung sprach das Gericht dem Kläger zudem einen Schadenersatz in Höhe von 100 Euro zu (Az.: 3 O 17493/20). Seither haben Google Fonts Abmahnungen und Schadensersatzforderungen von (angeblichen) Privatpersonen deutlich zugenommen.

Schutz vor Abmahnungen -
so binden Sie Google Fonts lokal und DSGVO-konform ein

Um sich vor entsprechenden Abmahnungen und Geldforderungen zu schützen, sollten Sie von einer dynamischen auf eine lokale Einbindung von Google Fonts umsteigen. Das Überprüfen und Ändern von Einstellungen der Google Fonts funktioniert dabei ganz unkompliziert über die Entwickler-Konsole des Browsers. Diese lässt sich je nach verwendetem Browser über entsprechende Menüs aufrufen. Nutzen Sie zum Beispiel Chrome als Browser, kann die Entwickler-Konsole direkt auf Ihrer Website mit einem Klick auf die rechte Maustaste und anschließend auf den Menüunterpunkt "Element untersuchen" aufgerufen werden. Dann befinden Sie sich im Hauptmenü der Entwickler-Konsole.

Jetzt klicken Sie auf den Tab "Network" und anschließend auf den Filter "Fonts". Nun sollte Chrome Ihnen alle genutzten Schriftarten anzeigen, die geladen werden. Dadurch können Sie genau überprüfen, welche Google Fonts Sie tatsächlich verwenden. Bei Mozilla Firefox, Opera oder auch Microsoft Edge funktioniert das ähnlich. Es gibt aber auch Tastenkombinationen, die Sie direkt zur Browser-Konsole bringen. Bei Firefox gelingt dies zum Beispiel mit den Tastenkombinationen Strg +Umschalt +J (auf Windows) und Cmd + Option + K (auf Mac).

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Maximilian Belli
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Auf diese Weise erfolgt die lokale Einbindung von Google Fonts:

  • Überprüfen Sie, ob Google Fonts dynamisch oder lokal eingebunden ist. Das erkennen Sie am Pfad, aus dem die jeweilige Schriftart geladen wird.
  • Sollten Sie feststellen, dass Google Fonts in der Tat dynamisch eingebunden ist, nehmen Sie aus den genannten Datenschutzgründen eine Umstellung auf die lokale Einbindung vor.
  • In diesem Fall laden Sie sich die Schriftarten einfach runter und überspielen sie auf den eigenen Server.
  • Befinden sich die Google Fonts dann auf Ihrem eigenen Server, passen Sie noch Ihre CSS an die neue Situation an.
Per Telefon für Sie da.
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